Nachfolgeregelung
In der Regel handelt es sich bei den meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen um familiengeführte Unternehmen. Dieses gilt durchweg für alle Branchen. Der Inhaber, oft der Gründer, hat seine Firma aufgebaut und zu dem gemacht, was sie heute ist. Gerade im Mittelstand gibt es aber auch die Situation, dass die Inhaberfamilie bereits die zweite, dritte oder sogar vierte Unternehmensgeneration darstellt.
Unabhängig davon, wie groß oder klein ein Betrieb auch ist, wird das Thema Nachfolge für alle Beteiligten irgendwann gleichermaßen relevant. Ab dem Alter von 50 Jahren ist es zwingend erforderlich, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Im Alter von 60 Jahren kann eine bis dahin noch nicht geregelte Nachfolge schon als ein ernstes Problem angesehen werden. Ist die Nachfolge nicht frühzeitig geregelt, führt das zu entsprechenden Negativbewertungen im Rating bei den Banken. Ein schlechteres Rating der Banken macht es umso schwieriger für den Kunden, neue Kredite oder Darlehen zu erhalten.
Eine Nachfolgeregelung, gleich welcher Art, ob als Schenkung, Verkauf oder auf Rentenbasis, beinhaltet immer eine Vielzahl von Faktoren die eine sehr große Rolle spielen. Alle diese Punkte müssen vor einer Unterschrift geklärt sein. Hier bieten wir unsere professionelle Hilfestellung an.
Der Inhaber übergibt emotional gesehen sein „Lebenswerk“. Unabhängig davon, ob er die Firma selbst gegründet hat oder bereits in der zweiten oder dritten Generation des Vaters und des Großvaters weiter führt, betrachtet er zu Recht die Firma als „sein Unternehmen“. Er hat sie in den letzten Jahren geprägt und zu dem gemacht, was sie heute ist. Dieser Status soll natürlich auch nach einer Übergabe erhalten bleiben bzw. noch verbessert werden.
Ein weiteres heikles Thema im Rahmen der Nachfolgeregelung ist der Kaufpreis. Über die angemessene Höhe eines evtl. für die Übernahme zu zahlenden Kaufpreises lässt sich trefflich streiten.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Firmenwert zu ermitteln. Hierbei leisten wir entscheidende Hilfestellung. Die Erfahrung zeigt, dass externe Begleiter eine absolut unvoreingenommene Sichtweise der Dinge haben und somit wesentlich objektiver Hilfestellungen leisten können.
Unabhängig von irgendeiner Bewertungsmethode (z. B. Ertragswertverfahren, Substanzwert-verfahren o. ä.) kommt es letztendlich immer auf die Vorstellungen des Verkäufers und des Käufers an. Naturgemäß weichen in der Regel die beiden Kaufpreisvorstellungen deutlich voneinander ab. Bei den anstehenden Verhandlungen werden Sie von uns professionell begleitet.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- frühzeitig um die Nachfolge kümmern
- ab 50 Jahren wird es dringend Zeit, ab 60 Jahren ist es schon fast zu spät
- prüfen, ob eine interne Regelung möglich ist (Sohn, Tochter oder auch Mitarbeiter) oder ob ein externer Nachfolger gesucht werden muss
- externe Hilfestellung in Anspruch nehmen
- nicht allein die Nachfolge durchführen
- gleitende Überleitung des Geschäftes auf den neuen Inhaber
- Vorstellung bei allen wichtigen Kunden und den Lieferanten sowie Einführung bei den Mitarbeitern
Wir bieten zu allen Fragen, die die Nachfolgeregelung betreffen, ob intern oder extern, qualifizierte und kompetente Unterstützung an, so dass eine erfolgreiche Nachfolgeregelung sichergestellt ist.
